Hausordnung

  1. Um einen geordneten Arbeitsablauf in Pflege und Behandlung unserer Patienten zu gewährleisten, wird gebeten, die hier gültige Hausordnung einzuhalten.

  2. Die gemeinsame Unterbringung und Behandlung der Patienten in Krankenzimmern und Behandlungsräumen verlangt weitgehende Rücksichtnahme.

  3. Jeder Patient soll die Gegenstände des persönlichen Bedarfs in der ihm zugewiesenen Unterbringungsmöglichkeit (Nacht- und Kleiderschrank) ordentlich verwahren.

  4. Für Wertsachen (Geld, Schmuck usw.) steht Ihnen ein kleiner Safe in Ihrem Kleiderschrank zur Verfügung. Der Schlüssel ist bei der Stationsleitung erhältlich. Für selbst aufbewahrte Gegenstände wird vom Krankenhaus keine Haftung übernommen.

  5. In den Krankenzimmern sollte Ruhe herrschen. Deshalb hat jeder störende Lärm zu unterbleiben. Bei entsprechender Anmeldung steht jedem Patienten ein Telefon zur Verfügung. Ein Fernsehapparat ist in jedem Krankenzimmer. Dieser kann unter Einstellung auf Zimmerlautstärke kostenlos genutzt werden.

  6. Zwischen Mittagessen und Kaffeeausgabe ist Mittagsruhe. Diese kann, unter der Rücksichtsnahme auf die Mittagsruhe anderer, individuell gestaltet werden. Die Nachtruhe beginnt um 21.30 Uhr.

  7. Papier, Speisereste oder andere Gegenstände dürfen nicht aus dem Fenster oder in die Toilette geworfen werden. Für alle dadurch entstandenen Schäden haftet der Patient persönlich.

  8. Das Rauchen und offenes Feuer (Kerzen) sind im Krankenhausgebäude nicht gestattet. Zum Rauchen stehen Raucherinseln zur Verfügung. Die Nutzung von privaten elektrischen Geräten (außer Rasierapparat) ist nicht erlaubt!

  9. Es ist erforderlich, dass sich die Patienten an die Krankenhausverpflegung halten. Patienten mit Diät oder Sonderkost müssen sich über mitgebrachte Esswaren vor dem Verzehr bei dem Pflegepersonal erkundigen. Individuelle Wünsche können berücksichtigt werden.

  10. Patienten dürfen das Krankenhaus nur in Begleitung von medizinischem Personal verlassen.

  11. Bei Alarmauslösung ist zur persönlichen Sicherheit den Anweisungen des Krankenhauspersonals Folge zu leisten.

  12. Die Benutzung von Mobiltelefonen im Krankenhausgebäude ist grundsätzlich untersagt.

  13. Die Mitarbeiter des Hauses sind bemüht, den ihnen anvertrauten Patienten nach Kräften zu helfen. Deshalb ist die Einhaltung der oben genannten Richtlinien erforderlich!

  14. Aus Sicherheitsgründen ist auf dem gesamten Krankenhausgelände Parkverbot. Bitte benutzen Sie den dafür ausgeschilderten Parkplatz. Wiederrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

  15. Patienten, die grob gegen die Hausordnung verstoßen oder sich ungebührlich verhalten, werden nach Mitteilung an den Versicherungsträger sofort aus dem Krankenhaus entlassen.